„Investitions–Booster“ der Bundesregierung ermöglicht degressive Abschreibungen auf Anschaffungen ab 1.7.2025 von 30 %
Das Bundeskabinett hat den „Investitions-Booster“ beschlossen:
Konkret umfasst der Gesetzentwurf insbesondere folgende Punkte:Â
Investitions-Booster: 
Dieser Booster fĂĽr Abschreibungen von 30 Prozent pro Jahr fĂĽr AusrĂĽstungsinvestitionen kommt allen Unternehmen zu Gute – und ist unkompliziert umzusetzen. Damit wird sichergestellt, dass die Anreize schnell und in der Breite wirken. Die beschleunigte Abschreibemöglichkeit gilt fĂĽr Investitionen vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2027.Â
Ăśblicherweise schreiben Unternehmen neu angeschaffte Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge ĂĽber die Jahre ihrer Nutzung linear ab. Vorgesehen ist nun eine sogenannte degressive Absetzung fĂĽr Abnutzung (AfA) von 30 Prozent. Das bedeutet, dass Unternehmen bereits im Jahr des Erwerbs eines Wirtschaftsguts 30 Prozent der Anschaffungskosten mit ihrem Gewinn verrechnen können. Im zweiten und dritten Jahr sollen erneut 30 Prozent auf den restlichen Wert geltend gemacht werden können.Â
Ăśber den Autor:
Tobias Heilmeier
STB, Dipl. Kfm.
Fachberater fĂĽr Internationales Steuerrecht
Tobias Heilmeier ist Betriebswirtschaftsabsolvent der Universität Augsburg mit Schwerpunkten in Steuerlehre, Wirtschaftsprüfung und Controlling. Er bringt umfangreiche Erfahrung als Steuerberater in renommierten Gesellschaften mit und betreut mittelständische bis börsennotierte Unternehmen als Partner in einer Kanzlei.